Schweiz: 21. November 2008, 13:50

Beschwerde von Dignitas-Chef abgewiesen

Symbolbild zu Sterbehilfe (Archiv)
Dignitas-Chef Ludwig A. Minelli und seine Sterbehilfeorganisation Dignitas geben wieder zur reden. (Symbolbild) Archivbild: Keystone

ZÜRICH. Die Sterbehilfeorganisation Dignitas darf vorderhand keine Sterbebegleitungen in ihrer Liegenschaft in Wetzikon ZH machen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat ein vorsorgliches Nutzungsverbot bestätigt.

Dignitas-Chef Ludwig A. Minelli hatte im Sommer in der Stadt Wetzikon ein Haus gekauft, das er ab Oktober für Sterbebegleitungen nutzen wollte. Nachdem er aus verschiedenen Gemeinden weggewiesen worden war, wollte er einen Ort, an dem er Freitodbegleitungen legal vornehmen konnte.

Bevölkerung wehrt sich
Die vorgesehene Nutzung ist allerding heikel, befinden sich doch in der Nachbarschaft des Hauses ein Kindergarten, eine Kinderkrippe, mehrere Schulen und eine Alterssiedlung. Die Bevölkerung wehrte sich denn auch von Anfang an heftig gegen Dignitas.

Die Wetziker Baukommission entschied, für die Umnutzung zum Zweck der Sterbebegleitung sei ein ordentliches Baubewilligungsverfahren nötig. Gleichzeitig erliess sie ein vorsorgliches Nutzungsverbot.

Nutzungsverbot bestätigt
Gegen beide Entscheide rekurrierte der Dignitas-Chef bei der kantonalen Baurekurskommission. Diese hat sich zur Notwendigkeit eines Baubewilligungsverfahrens noch nicht geäussert, bestätigte aber das vorsorgliche Nutzungsverbot.

Diesen Entscheid zog Minelli wieder weiter ans Verwaltungsgericht - erneut erfolglos, wie die Gemeinde Wetzikon mitteilte.

Zwei Jahre Mieterstreckung
Noch bis Juni 2009 praktiziert Dignitas legal in einer Gewerbeliegenschaft im Industriegebiet in Schwerzenbach ZH. Dort wurde ihr gekündigt, nachdem bekannt geworden war, dass sie zur Freitodhilfe das Luftballongas Helium verwendete.

Minelli focht die Kündigug an und verlangte Mieterstreckung um zwei Jahre. Es kam zu einem Vergleich, der ihm die weitere Tätigkeit bis Mitte nächsten Jahres erlaubt. (sda)


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