Ostschweiz: 20. November 2008, 16:01

Nachtclub-Tänzerin mit Dolch erstochen

Hinter dem «Konstanzerhof» ist die 30-jährige ukrainische Tänzerin erstochen worden. Bild: Umberto W. Ferrari

WIL. Mit 11 Stichen soll ein 39-jähriger Schweizer im Juli 2007 eine ukrainische Nachtclub-Tänzerin vor deren Wohnung in Wil erstochen haben. Am 11. Dezember steht er nun wegen vorsätzlicher Tötung vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft beantragt 8½ Jahre Freiheitsentzug.

Andrea Häusler-Hilber
Es geschah am helllichten Tag im Hinterhof des „Konstanzerhof“, einer Liegenschaft mit kleinen Wohnungen und einem Restaurant unmittelbar beim Bahnhof in Wil. „Xenia“, wie sie sich beruflich nannte, bewohnte hier ein Studio und arbeitete als Tänzerin in einem benachbarten Nachtclub.

Am 6. Juli 2007, 15.30 Uhr, wird sie vor dem Hintereingang des Hauses mit 11 Dolch-Stichen so schwer verletzt, dass sie noch am selben Abend im Spital stirbt. Der mutmassliche Täter flüchtet zunächst, stellt sich dann aber tags darauf der Stadtpolizei St. Gallen. Am 11. Dezember wird er sich vor dem Kreisgericht Alttoggenburg-Wil verantworten müssen.

Gespräch verweigert
Obwohl der gelernte Elektromonteur aus der Bodenseeregion die Tat gestanden hat, bleiben die tatsächlichen Hintergründe des Verbrechens und die Motivation dazu auch nach der Strafuntersuchung nebulös. Ganz offensichtlich hatte der Angeschuldigte die Tänzerin geliebt und – obwohl diese seit 2002 mit dem Geschäftsführer eines Nachtclubs im Kanton Bern verheiratet war – mit ihr eine intime Beziehung unterhalten. Über die Ernsthaftigkeit des Verhältnisses allerdings schienen die beiden uneins gewesen zu sein.

Jedenfalls gab es Probleme und der Angeschuldigte suchte seine Geliebte am Tag der Tat auf. Angeblich um zu reden – auch über ein mögliches Ende der Beziehung. War es ihre Gesprächsverweigerung, die ihn zum Jungwacht-Dolch greifen liess, oder sein Gefühl nicht ernst- oder wahrgenommen zu werden? Unstrittig ist lediglich, dass er die Frau dreimal in den Rücken und wiederholt in Hals, Brust und Oberarm stach und anschliessend mit dem Auto flüchtete.

8½ Jahre Gefängnis
Der Angeschuldigte hat bereits am 7. September 2007 den vorzeitigen Strafvollzug angetreten. Wenn es nach der Staatsanwaltschaft geht, soll er wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 8 ½ Jahre verurteilt werden. Die Eltern des Opfers und ihr Ehemann haben Zivilforderungen im Gesamtbetrag von rund 270 000 Franken gestellt.



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